Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB dienen nur der Ansicht. Änderungen und Fehler vorbehalten.

 

Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren


Die Firma SOMANA ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Gerichtsstand und Erfüllungsort


Gerichtsstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr und im Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens Gelsenkirchen
Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist SOMANA auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

Art und Umfang der Leistung

SOMANA verpflichtet sich, die vertraglich festgehaltenen Leistungen fach- und sachgerecht auszuführen. Alle Dienstleistungen können zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden, die zwischen Vertragsparteien vereinbart werden. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer (SOMANA) werden in besonderen Verträgen vereinbart.

Weisungsrecht

Das Weisungsrecht und die Auswahl der Mitarbeiter liegen -ausgenommen bei Gefahr im Verzuge- allein bei der Firma SOMANA. Der Auftraggeber wird davon absehen, Mitarbeiter von SOMANA in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Andernfalls stellt der Auftraggeber die Firma SOMANA von dadurch entstehen Nachteilen frei.

Fahrzeuge

Die Firma SOMANA stellt für die Kuriertätigkeiten die erforderlichen Fahrzeuge bereit. Mitarbeiter werden mit einer einheitlichen Dienstkleidung ausgestattet.

Ausführungen durch andere Unternehmen

Die Firma SOMANA ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer – gemäß §34 a GewO zugelassener – Unternehmen zu bedienen. Soweit es sich dabei nicht um Unternehmen der SOMANA handelt, ist der Auftraggeber berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

Höhere Gewalt

Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen Fällen höherer Gewalt, kann die Firma SOMANA den Dienst, soweit dessen Ausführung unmöglich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.
Im Falle der Unterbrechung ist die SOMANA verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten Löhnen für die Zeit der Unterbrechung zu ermäßigen.

Loyalitätsklausel

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma SOMANA zur Durchführung der Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, während der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und für Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Wird dagegen verstoßen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro für jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.

Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma SOMANA nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist.
Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Firma SOMANA bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen.

Ausführungen durch andere Unternehmen

SOMANA ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.

Rechtsnachfolge

Sollte der Auftragsgeber sterben, tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages hauptsächlich auf persönliche Belange des Auftraggebers abgestellt war.

Haftung und Haftungsbegrenzung

Sollte der Auftraggeber Schadenersatzansprüche geltend machen, haftet die Firma SOMANA im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Firma SOMANA, Ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haftet SOMANA nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.

Haftet die Firma SOMANA nach Abs. 1 für leichte Fahrlässigkeit, beschränkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungshöchstsummen:
Euro 2.000.000,- für Personenschäden pro Schadensfall
Euro 1.000.000,- für Sachschäden pro Schadensfall
Euro 200.000,- für Vermögensschäden pro Schadensfall

Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Schäden sowie Schäden aus produktionsbezogenen Tätigkeiten. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit der Dienstleistung der Firma Stölting in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die Übernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Benutzt die Firma SOMANA ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,- Euro auf seine Kosten abzuschließen. Die Haftung der Firma SOMANA für Schäden an dem Fahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.

Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für Leistungen aus Verträgen oder sonstigen Abrechnungen ist sofort zahlbar (soweit dies nicht anders vereinbar wurde).

Für Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12 eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den vereinbarten Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.

Preisänderung

Sollten sich Lohnkosten bedingt durch Tarifverträge oder gesetzlicher Veränderungen erhöhen, erhöht sich das Entgelt um den gleichen Prozentsatz (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer).

Vertragsbeginn und Änderungen

Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung, jedoch spätestens, wenn die Dienstleistung ausgeführt wird, rechtswirksam. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages benötigen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung der Firma SOMANA.

Wirksamkeit des Vertrages

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.