Allgemeine Geschäftsbedingungen

<p>Allgemeine Gesch&auml;ftsbedingungen<br>Diese AGB dienen nur der Ansicht. &Auml;nderungen und Fehler vorbehalten.&nbsp;</p>
<p>Nichtteilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren</p>
<p>Die Firma SOMANA Logistics GmbH ist grunds&auml;tzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<br>Gerichtsstand und Erf&uuml;llungsort</p>
<p>Gerichtsstand und Erf&uuml;llungsort ist im vollkaufm&auml;nnischen Gesch&auml;ftsverkehr und im Gesch&auml;ftsverkehr mit Personen des &ouml;ffentlichen Rechts oder &ouml;ffentlich-rechtlichen Sonderverm&ouml;gens Gelsenkirchen<br>Abweichend von der vorstehenden Gerichtsstandvereinbarung ist SOMANA Logistics GmbH auch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu verklagen.<br>Auf das Vertragsverh&auml;ltnis ist ausschlie&szlig;lich deutsches Recht anwendbar.<br>Art und Umfang der Leistung<br>SOMANA Logistics GmbH verpflichtet sich, die vertraglich festgehaltenen Leistungen fach- und sachgerecht auszuf&uuml;hren. Alle Dienstleistungen k&ouml;nnen zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgef&uuml;hrt werden, die zwischen Vertragsparteien vereinbart werden. Die gegenseitigen Verpflichtungen von Auftraggeber und Auftragnehmer (SOMANA Logistics GmbH) werden in besonderen Vertr&auml;gen vereinbart.&nbsp;<br>Weisungsrecht<br>Das Weisungsrecht und die Auswahl der Mitarbeiter liegen -ausgenommen bei Gefahr im Verzuge- allein bei der Firma SOMANA Logistics GmbH. Der Auftraggeber wird davon absehen, Mitarbeiter von SOMANA Logistics GmbH in den eigenen Betrieb einzugliedern oder ihnen Weisungen zu erteilen. Andernfalls stellt der Auftraggeber die Firma SOMANA Logistics GmbH von dadurch entstehen Nachteilen frei.&nbsp;<br>Fahrzeuge<br>Die Firma SOMANA Logistics GmbH stellt f&uuml;r die Kuriert&auml;tigkeiten die erforderlichen Fahrzeuge bereit. Mitarbeiter werden mit einer einheitlichen Dienstkleidung ausgestattet.&nbsp;<br>Ausf&uuml;hrungen durch andere Unternehmen</p>
<p>H&ouml;here Gewalt<br>Im Kriegs- oder Streikfalle, bei Unruhen und anderen F&auml;llen h&ouml;herer Gewalt, kann die Firma SOMANA Logistics GmbH den Dienst, soweit dessen Ausf&uuml;hrung unm&ouml;glich wird, unterbrechen oder zweckentsprechend umstellen.<br>Im Falle der Unterbrechung ist die SOMANA Logistics GmbH verpflichtet, das Entgelt entsprechend den ersparten L&ouml;hnen f&uuml;r die Zeit der Unterbrechung zu erm&auml;&szlig;igen.<br>Loyalit&auml;tsklausel<br>Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter, die die Firma SOMANA Logistics GmbH zur Durchf&uuml;hrung der Arbeiten im Betrieb des Auftraggebers einsetzt, w&auml;hrend der Laufzeit des Vertrages und sechs Monate nach Beendigung des Vertrages abzuwerben und f&uuml;r Aufgaben in seinem Unternehmen einzusetzen. Wird dagegen versto&szlig;en, so verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in H&ouml;he von 5.000 Euro f&uuml;r jeden abgeworbenen Arbeitnehmer zu zahlen.<br>Zahlungsverzug&nbsp;<br>Bei Zahlungsverzug ruhen die Leistungsverpflichtungen der Firma SOMANA Logistics GmbH nebst Ihrer Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Zahlung f&uuml;r die Vertragszeit oder dem Vertrag &uuml;berhaupt entbunden ist.<br>Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme der vereinbarten Vertragsleistungen in Verzug, so kann die Firma SOMANA Logistics GmbH bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz statt der Leistung verlangen.<br>Ausf&uuml;hrungen durch andere Unternehmen<br>SOMANA Logistics GmbH ist berechtigt, sich zur Erf&uuml;llung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen.&nbsp;<br>Rechtsnachfolge<br>Sollte der Auftragsgeber sterben, tritt der Rechtsnachfolger in den Vertrag ein, es sei denn, dass der Gegenstand des Vertrages haupts&auml;chlich auf pers&ouml;nliche Belange des Auftraggebers abgestellt war.&nbsp;<br>Haftung und Haftungsbegrenzung<br>Sollte der Auftraggeber Schadenersatzanspr&uuml;che geltend machen, haftet die Firma SOMANA Logistics GmbH im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, die auf Vorsatz oder grober Fahrl&auml;ssigkeit der Firma SOMANA Logistics GmbH , Ihrer Vertreter oder Erf&uuml;llungsgehilfen beruhen. Im Falle von leichter Fahrl&auml;ssigkeit haftet SOMANA Logistics GmbH nur dann, soweit wesentliche Vertragspflichten verletzt sind.&nbsp;<br>Haftet die Firma SOMANA Logistics GmbH nach Abs. 1 f&uuml;r leichte Fahrl&auml;ssigkeit, beschr&auml;nkt sich die Haftung auf vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden mit folgenden Haftungsh&ouml;chstsummen:<br>Euro 2.000.000,- f&uuml;r Personensch&auml;den pro Schadensfall<br>Euro 1.000.000,- f&uuml;r Sachsch&auml;den pro Schadensfall<br>Euro 200.000,- f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den pro Schadensfall<br>Nicht ersatzf&auml;hig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht voraussehbaren Sch&auml;den sowie Sch&auml;den aus produktionsbezogenen T&auml;tigkeiten. Dazu z&auml;hlen insbesondere Sch&auml;den, die mit der Dienstleistung der Firma SOMANA Logistics GmbH in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. die &Uuml;bernahme der Streupflicht bei Glatteisgefahr. Die vorstehenden Beschr&auml;nkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, K&ouml;rper oder Gesundheit.<br>Benutzt die Firma SOMANA Logistics GmbH ein Kraftfahrzeug des Auftraggebers, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 500,- Euro auf seine Kosten abzuschlie&szlig;en. Die Haftung der Firma SOMANA Logistics GmbH f&uuml;r Sch&auml;den an dem Fahrzeug ist auf diese vereinbarte Selbstbeteiligung von 500,- Euro begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber entgegen seiner Verpflichtung keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat.<br>Zahlung des Entgelts<br>Das Entgelt f&uuml;r Leistungen aus Vertr&auml;gen oder sonstigen Abrechnungen ist sofort zahlbar (soweit dies nicht anders vereinbar wurde).<br>F&uuml;r Leistungen an gesetzlichen Feiertagen sowie am 24.12 und 31.12 eines jeden Jahres wird ein Feiertagszuschlag von 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschl&auml;ge nach den vereinbarten Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet.&nbsp;<br>Preis&auml;nderung<br>Sollten sich Lohnkosten bedingt durch Tarifvertr&auml;ge oder gesetzlicher Ver&auml;nderungen erh&ouml;hen, erh&ouml;ht sich das Entgelt um den gleichen Prozentsatz (zuz&uuml;glich der gesetzlichen Umsatzsteuer).&nbsp;<br>Vertragsbeginn und &Auml;nderungen<br>Der Vertrag wird mit Zugang der schriftlichen Auftragsbest&auml;tigung, jedoch sp&auml;testens, wenn die Dienstleistung ausgef&uuml;hrt wird, rechtswirksam. Nebenabreden, Vorbehalte, Erg&auml;nzungen und &Auml;nderungen des Vertrages ben&ouml;tigen zu Ihrer G&uuml;ltigkeit der schriftlichen Best&auml;tigung der Firma SOMANA Logistics GmbH.&nbsp;<br>Wirksamkeit des Vertrages<br>Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so sind sie derart umzudeuten, dass der mit der ung&uuml;ltigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die G&uuml;ltigkeit der &uuml;brigen Bestimmungen wird dadurch nicht ber&uuml;hrt.</p>
<p></p>